In der Menschenrechtskonvention verpflichten sich die europäischen Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im eigenen Hoheitsgebiet und untereinander anzuerkennen. Sie regelt u.a. die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Seit 1950 ist die Konvention in Kraft. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten können Sie hier lesen: (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
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Arbeitskreis für Menschenrechte, Asyl, Frieden, Umwelt und globales Lernen
Aktuelles  Pirogge, 21.02.2014
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Foto: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
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